Modernes Wohnkonzept in Weinstadt-Beutelsbach
Beschreibung:
Willkommen im K:libri - einem modernen Wohnkomplex im Herzen von Weinstadt-Beutelsbach (Nähe Markt/Ulrichstraße).Das Wohnen im K:libri vereint ein offenes, komfortables Wohnkonzept (hochwertige Ausstattung, Barrierefreiheit, Personenaufzug, geschützter Innenhof) mit einer attraktiven Verkersanbindung.
Das Gebäude zeichnet sich durch ein durchdachtes modernes Wohnkonzept aus, das höchsten Wohnkomfort bietet.
Die Wohnung verfügt über einen Balkon/Loggia in Süd-Ost-Ausrichtung, der zum Entspannen und Genießen einlädt.
Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für einen Besichtigungstermin bitte alle notwendigen Unterlagen, z. B. SCHUFA, Einkommennachweis, Mieterselbsauskunft bereit halten oder gegebenenfalls mitbringen.
Lagebeschreibung:
Schnell erreichbar sind mit ca. 30 Min. Fahrzeit, die A8 und der Flughafen Stuttgart.Fußläufig sind es 3 Min. zum Ortskern mit Bäckerei, Metzgerei, Apotheken, diversen Ärzten, Lebensmittelmarkt, Marktplatz und Rathaus.
Der Bahnhof mit S-Bahn Anschluß in Richtung Schorndorf und Stuttgart ist fußläufig in ca. 12 Min. zu erreichen.
Ausstattung:
Energieausweis:
Ausstattungsbeschreibung:
Neubau-Wohnungen / Erstbezug.Die Wohnung im Dachgeschoß bietet ein offenes Wohnkonzept, ist barrierefrei und mit einem Personenaufzug ausgestattet.
Sie ist bereits mit einer hochwertigen, effizienten Küche ausgestattet.
Für eine optimale Wärme sorgen Fliesenböden mit Fußbodenheizung und die 3-fach- Isolierverglasung.
Zur Wohnung gehören ein extra großer Tiefgaragenstellplatz mit vorhandener Wall-Box für € 90,- Monatsmiete, sowie ein Kellerraum und Fahrradraum.
Glasfaser Internet (FTTH) ist in der Wohnung verfügbar.
Eine Türsprechanlage mit Farbmonitor gewährleistet Sicherheit und Komfort.
Sonstige Angaben:
Rechtshinweis:Da wir Objekte nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr.
Sämtliche Angaben in diesem Exposé basieren auf Informationen, die uns vom Eigentümer/Vermieter genannt wurden. Wir bemühen uns, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und weiterzuleiten. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
Die Energieausweis-Pflicht für Neubauten wird in den §§ 10 – 14 Absatz 1 Neubauten im GEG geregelt. Darin heißt es, dass der Bauherr bei der Errichtung eines Gebäudes (Neubau) sicherstellen muss, dass unverzüglich nach der Fertigstellung des Gebäudes der Energieausweis erstellt wird. Wenn der Bauherr nicht Eigentümer des Gebäudes ist, dann muss er dafür sorgen, der der Energieausweis dem Eigentümer direkt nach der Fertigstellung des Gebäudes übergeben wird.
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